Einzelgenehmigung

nach § 13 EG-FGV

Sie sind Importeur oder Hersteller von einzelnen Personenkraftwagen, Nutzfahrzeugen oder Anhängern?
Oder vervollständigen Sie Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt vor der Erstzulassung?

Im Einzelgenehmigungsverfahren betreut Herr Bormann Sie als unterschriftsberechtigter Ingenieur für das Gesamtfahrzeug im Auftrag der KÜS Technik GmbH und erstellt die notwendigen Gutachten und Dokumentationen, welche für die Genehmigung Ihres Fahrzeugs benötigt werden.

nach § 21 StVZO

Seit 2019 sind die unterschriftsberechtigten Ingenieure der KÜS Technik GmbH als Teil des Technischen Dienstes berechtigt, Gutachten nach § 21 StVZO (umgangssprachlich 21er oder Einzelabnahmen) zu erstellen. Diese werden benötigt, um die bspw. erloschene Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges wieder zu erlangen.

Mögliche Anwendungsfälle:

  • Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt
  • aufwendige Tuningmaßnahmen und Erweiterungen des Verwendungsbereich von Prüfzeugnissen (ABE, Teilegutachten etc.)
  • Kombinationen von technischen Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen (z.B. Tieferlegung mit größeren Abweichungen der Rad-/Reifenkombination)
  • Änderung Fahrzeugart (z.B. Umschreibung Pkw / Lkw in Wohnmobil / Wohnfahrzeug)
  • Importfahrzeuge


Ihr Ansprechpartner rund um Einzelgenehmigungen:

Florian Bormann
florian.bormann@kues.de // +49 172 96 46 366